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   BFH, 04.09.2006 - VIII B 31/05   

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https://dejure.org/2006,16317
BFH, 04.09.2006 - VIII B 31/05 (https://dejure.org/2006,16317)
BFH, Entscheidung vom 04.09.2006 - VIII B 31/05 (https://dejure.org/2006,16317)
BFH, Entscheidung vom 04. September 2006 - VIII B 31/05 (https://dejure.org/2006,16317)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.01.1985 - IV R 130/82

    Voraussetzungen und Zeitpunkt einer Entnahmehandlung

    Auszug aus BFH, 04.09.2006 - VIII B 31/05
    Im Übrigen erfordert die Entnahme nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. zum Urteil vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395) die Auflösung des sachlichen betrieblichen Zusammenhangs.
  • BFH, 09.12.1998 - VIII B 54/97

    Verfahrensmängel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 04.09.2006 - VIII B 31/05
    Soweit die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) einen Verstoß gegen § 76 Abs. 1 FGO wegen Übergehens des Beweisantrags vom 12. Juli 2004 (Vernehmung der Zeugen H und K) rügt, fehlt es an einem schlüssigen Vortrag, inwiefern die weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Finanzgerichts (FG) zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Oktober 2003 VIII B 298/02, juris; vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, m.w.N.).
  • BFH, 11.12.1986 - V B 61/86

    Entscheidung einer Rechtsfrage aufgrund ihrer grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BFH, 04.09.2006 - VIII B 31/05
    Soweit die Beschwerde grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend macht (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), fehlt es an einem konkreten und substantiierten Eingehen darauf, inwieweit die aufgeworfene Rechtsfrage, ob bei der Festlegung des Zeitpunkts einer Entnahmehandlung auf das letzte Tätigwerden des Unternehmers abzustellen ist oder auf die abschließende, möglicherweise zeitlich danach liegende Umsetzung durch Dritte, im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Dezember 1986 V B 61/86, BFH/NV 1987, 309, m.w.N.).
  • BFH, 11.12.2002 - XI R 48/00

    Vorübergehende Entnahme

    Auszug aus BFH, 04.09.2006 - VIII B 31/05
    Die Verknüpfung des Wirtschaftsguts mit dem Betriebsvermögen muss unmissverständlich gelöst werden (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 48/00, BFH/NV 2003, 895, unter II.2. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 16.10.2003 - VIII B 298/02

    Darlegungserfordernisse einer Divergenzbeschwerde

    Auszug aus BFH, 04.09.2006 - VIII B 31/05
    Soweit die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) einen Verstoß gegen § 76 Abs. 1 FGO wegen Übergehens des Beweisantrags vom 12. Juli 2004 (Vernehmung der Zeugen H und K) rügt, fehlt es an einem schlüssigen Vortrag, inwiefern die weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des Finanzgerichts (FG) zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Oktober 2003 VIII B 298/02, juris; vom 9. Dezember 1998 VIII B 54/97, BFH/NV 1999, 802, m.w.N.).
  • BFH, 15.04.2003 - I B 142/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 04.09.2006 - VIII B 31/05
    Im Streitfall fehlt es an einem konkreten substantiierten Eingehen darauf, inwieweit die genannte abstrakte Rechtsfrage über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtssicherheit, Rechtseinheitlichkeit und/oder Rechtsentwicklung bedeutsam ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. April 2003 I B 142/02, BFH/NV 2003, 1334).
  • FG Nürnberg, 24.07.2009 - 7 K 1653/08

    Zuordnung von vom Berufsverband der Rübenanbauer verwalteten Aktien und diesen

    Es ist deshalb ein Verhalten des Steuerpflichtigen erforderlich, durch das die Verknüpfung des Wirtschaftsgutes mit dem Betriebsvermögen unmissverständlich gelöst wird (vgl. BFH-Urteil vom 11.12.2002 XI R 48/00, BFH/NV 2003, 895; BFH-Beschluss vom 04.09.2006 VIII B 31/05, nv).
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